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Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt oder Privatarzt ist ein niedergelassener Arzt, der in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht. Sie als Patient befinden sich daher im Status von Privatpatienten und der betreuende Wahlarzt unterliegt keinerlei durch den Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Daher ist einerseits eine völlig individuelle Betreuung möglich, andererseits müssen alle Kosten der Behandlung vorerst einmal von Ihnen selbst getragen werden.

Was sind die Vorteile eines Wahlarztes?

Kostenrückerstattung

Für die erbrachte Leistung wird von mir eine Honorarnote erstellt, welche von Ihnen direkt vor Ort in bar oder mittels Bankomatkarte zu begleichen ist. Sie erhalten eine Zahlungsbestätigung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Als Serviceleistung für unsere Patienten können wir die Einreichung auch gerne für Sie übernehmen.  Es werden ca. 80% des Betrages, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die gleiche Leistung erhalten würde, zurückerstattet. Vorausgesetzt die Leistung ist im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten. 

Die meisten Privatversicherungen erstatten 100% der erbrachten wahlärztlichen Leistung zurück. Achtung: Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Kassenarzt und einen Wahlarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen keine Kosten rückerstattet.