Kostenrückerstattung
Für die erbrachte Leistung wird von mir eine Honorarnote erstellt, welche von Ihnen direkt vor Ort in bar oder mittels Bankomatkarte zu begleichen ist. Sie erhalten eine Zahlungsbestätigung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Als Serviceleistung für unsere Patienten können wir die Einreichung auch gerne für Sie übernehmen.
Es werden ca. 80% des Betrages, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die gleiche Leistung erhalten würde, zurückerstattet. Vorausgesetzt die Leistung ist im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten.
Die meisten Privatversicherungen erstatten 100% der erbrachten wahlärztlichen Leistung zurück.
Achtung: Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Kassenarzt und einen Wahlarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen keine Kosten rückerstattet.